29.10.2016
Neue Grenzbeträge der Sozialversicherungen per 01.01.2027
Per 1. Januar 2027 werden die Grenzbeträge der Sozialversicherungen angepasst. Dadurch erhöhen sich die AHV-/IV-Rentenleistungen in der 1. Säule. In der beruflichen Vorsorge werden die Eintrittsschwelle, der Koordinationsabzug sowie der maximal versicherbare Lohn angehoben. Gleichzeitig steigen auch die maximal möglichen Beiträge in die Säule 3a.



