Mit privaten Einkäufen in die 2. Säule Steuern optimieren
09.10.2018 | Carlo Zgraggen
Freiwillige Einkäufe in die Pensionskasse bieten ein markantes Steuersparpotential und sollten jedes Jahr umsichtig geplant werden. Dabei gilt es nicht nur den optimalen Betrag festzulegen, sondern auch zu prüfen, ob die Vorsorgelösung noch den Wünschen und Bedürfnissen entspricht. Nachfolgend finden Sie einige wichtige Informationen zu diesem komplexen Thema.
Durch das Tiefzinsumfeld, welches sich aktuell auf Sparkonten und Obligationen bietet, kann mit einem privaten Einkauf doppelt profitiert werden. Einerseits verzinsen die Pensionskassen die Alterskapitalien höher als auf einem normalen Sparkonto. Andererseits sinkt das steuerbare Einkommen um den einbezahlten Betrag. Ein weiterer Steuervorteil ist, dass das Alterskapital nicht dem steuerbaren Vermögen unterliegt. Es wird zwar die sogenannte Kapitalleistungssteuer fällig bei einem Kapitalbezug aus Vorsorgegelder. Diese Steuer ist aber getrennt vom übrigen Einkommen zu versteuern und der Steuersatz ist zum Steuervorteil minimal. Dieser Steuersatz wird kantonal geregelt. Gerne klären wir für Sie Ihren persönlichen Steuersatz ab.
Ein weiterer Vorteil, der sich aus privaten Einkäufen ergibt, ist die Stärkung Ihrer persönlichen Vorsorge. Ihre Altersrente wird mit den Einkäufen erhöht. Und bei einer Frühpensionierung können Sie allfällige Deckungslücken auffangen und abfedern.
Mit einer wohlüberlegten Einkaufspolitik kann also sowohl die Höhe der Rente wie auch die Höhe der Kapitalauszahlung gesteuert werden. Aber Vorsicht: Zwischen dem zuletzt getätigten und jeglichem Kapitalbezug besteht eine dreijährige Sperrfrist konsolidiert über die gesamte 2. Säule betrachtet. Wird diese nicht eingehalten, wird die Steuerbehörde den gewährten Steuerabzug nicht akzeptieren und den Einkauf wieder aufrechnen.
Wichtig ist, die freiwilligen Einkäufe bis spätestens 14.12.2018 vorzunehmen, damit die steuerlichen Optimierungen noch in diesem Steuerjahr zum Tragen kommen.
Als Ergänzung finden Sie den Artikel «Lohn vs. Dividende» von Jörg Odermatt.
Gerne beraten wir Sie im Detail über Ihre Möglichkeiten. Wir freuen uns auf Ihre Kontaktnahme.